Bestattungsarten

Erdbestattung

In einem Einzelgrab können bis zu zwei Erdbestattungen während der festgelegten Ruhefrist (i.d.R. 15 Jahre), auch Grabnutzungsdauer genannt, durchgeführt werden. In einem Familiengrab können bis zu vier Erdbestattungen erfolgen. Die Beisetzung von Urnen ist jederzeit möglich.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung (auch Urnenbestattung genannt) wird der Leichnam mit Sarg in einem Kremationsofen eingeäschert.
Die Urne kann in einem Grab, einer Urnenwand oder anonym beigesetzt werden.

Naturbestattung

Mittlerweile gibt es zunehmend Urnennaturfriedhöfe in unserer Gegend, der Beisetzungsort ist unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen. Detaillierte Informationen zu allen Bestattungsorten erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns. Ein Naturgrab, z.B. unter einem Baum, bedarf keinerlei Pflege.

Seebestattung

Diese Bestattungsart wird oft von Menschen mit besonderer Verbundenheit zum Wasser gewünscht; sie stellt eine Sonderform der Urnenbestattung dar und setzt eine Kremation voraus. Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns.